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ABACHO: Beilegung eines Rechtsstreits durch Vergleich
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Zahlung eines Betrages in Höhe von 392.000,00 EUR an ABACHO vereinbart
In dem von der ABACHO AG gegen ein französisches Unternehmen geführten, in erster Instanz durch Urteil des Handelsgerichts Paris vom 25.05.2005 zugunsten der ABACHO AG entschiedenen Rechtsstreit haben die Parteien vereinbart, nach Zahlung eines Betrages in Höhe von 392.000,00 EUR an die ABACHO AG auf die Einlegung von Rechtsmitteln zu verzichten. Die unterzeichnete Vereinbarung ist heute bei der ABACHO AG eingegangen. Ferner wurde der Vergleichsbetrag gezahlt und die von der Gegenseite vorsorglich eingelegte Berufung zurückgenommen.