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Hoechst: News zum geplanten Squeeze-Out - Barabfindung wird auf 63,80 EUR je Aktie erhöht
Hoechst macht bekannt, dass heute die bei dem Landgericht Frankfurt rechtshängigen Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Hoechst AG vom 21. Dezember 2004 zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Hoechst AG durch Prozessvergleich beendet wurden. Folglich ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister eingetragen worden und ist damit wirksam geworden.

Gemäß der Vergleichsvereinbarung wird die Barabfindung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre auf 63,80 EUR je Aktie erhöht. Für außenstehende Aktionäre, die unter anderem auf eine etwaige Erhöhung der Barabfindung in einem Spruchverfahren verzichten, wird die Barabfindung um weitere 1,20 EUR je Aktie erhöht.


Veröffentlichungsdatum: 12.07.2005 - 16:54
Redakteur: rpu
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