WEDECO: Squeeze Out wirksam geworden
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Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 18,00 EUR je Aktie
Die Hauptversammlung der WEDECO AG hat am 30. August 2005 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ITT Industries German Holding GmbH, Frankfurt am Main ("ITT Industries"), gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 18,00 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie beschlossen.
Der Übertragungsbeschluß ist am heutigen Tage in das Handelsregister der WEDECO eingetragen und damit wirksam geworden. Die Minderheitsaktionäre der WEDECO sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der WEDECO ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf die ITT Industries übergegangen. Die Einzelheiten der Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung werden gesondert bekannt gegeben.