Advanced Medien übt Recht zur Aufstockung der Beteiligung an Telcast Media aus
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Kaufpreis beläuft sich auf 5,0 Mio. EUR
Die Advanced Medien AG hat mit notarieller Annahmeurkunde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage von dem Recht zur Aufstockung der bestehenden Beteiligung an der Telcast Media Group GmbH, München, um 25,9% auf 51% Gebrauch gemacht. Bereits mit Beteiligungsvertrag vom 11.03.2005 wurde für diesen Fall ein Kaufpreis von 5,0 Mio. EUR in bar vereinbart.
Mit Beteiligungsvertrag vom 11.03.2005 hatte sich die Advanced Medien AG verpflichtet, 25,1% an der Telcast Media Group GmbH zu erwerben. Diese Beteiligung wurde im Wege einer Barkapitalerhöhung, bei der die Advanced Medien AG insgesamt 2,25 Mio. EUR auf die neue Stammeinlage und in die Kapitalrücklage der Telcast Media Group GmbH einzahlte, durchgeführt. Über den Erwerb der übrigen Anteile vereinbarten die Parteien die Aufnahme weiterer Verhandlungen.
Für den Fall, dass die Verhandlungen nicht fristgerecht zu einem Abschluss geführt haben, besaß die Advanced Medien AG gemäß Beteiligungsvertrag bis zum 1.09.2005 das Recht zur Aufstockung ihrer Beteiligung auf 51% durch die Ausübung einer Call-Option. Da trotz eines neuen mündlich vorgetragenen, verbesserten Angebots der Advanced Medien AG keine Einigung zwischen den Beteiligten insbesondere bezüglich des Kaufpreises der übrigen 74,9% erzielt werden konnte, wurde zur Fristwahrung mit Erklärung zum 1.09.2005 diese Ausübungserklärung gezogen.
Die Verkäufer der Telcast Media Group GmbH sind der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Call-Option nicht vorliegen und haben daher unmittelbar nach Ausübung der Call-Option den Rücktritt gemäß Beteiligungsvertrag erklärt. Die Advanced Medien AG sieht keine Anhaltspunkte für die Ausübung des Rücktrittsrechts und strebt weiterhin die Umsetzung der vereinbarten vertraglichen Rechte zur mehrheitlichen Übernahme an.