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telegate: Deutsche Telekom muss 65,2 Mio. EUR zurückzahlen - Landgericht Köln spricht Machtwort
Das Landgericht Köln verurteilte die Deutsche Telekom heute in erster Instanz in zwei Verfahren zur Rückerstattung der gesamten eingeklagten Datenkosten in Höhe von insgesamt 65,2 Mio. EUR zuzüglich Zinsen seit Erhebung der Klage im Dezember 2004 an die telegate Gruppe. Einem weitergehenden Anspruch auf Zinszahlung seit 1996 wurde nicht stattgegeben. Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Auskunftsdienstleister hatte den Ex-Monopolisten im Dezember 2004 auf Rückzahlung von überhöht in Rechnung gestellten Kosten für Teilnehmerdaten aus den Jahren 1996 bis 2004 verklagt. Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor in einem Urteil vom November 2004 die "Kosten der Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten" (sogenannte "Datenkosten") für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich interpretiert. Demnach waren die in Deutschland von der Deutschen Telekom angesetzten Gebühren im europäischen Vergleich jahrelang deutlich überhöht. Erst vor rund zwei Wochen hat die Bundesnetzagentur die Datenkosten für Deutschland reguliert. In Zukunft darf der Ex-Monopolist allen Auskunftsanbietern im Markt nur noch 770.000 EUR anstelle von 49 Mio. EUR für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten in Rechnung stellen.



Veröffentlichungsdatum: 31.08.2005 - 13:02
Redakteur: rpu
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