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Senator: Gesellschaft nicht wie planmäßig vorgesehen in 2004 aus der Insolvenz entlassen - Ordentliche Hauptversammlung nach Entscheidung des BGH
Der vom Insolvenzverwalter der Senator Entertainment AG vorgelegte Insolvenzplan ist am 15. September 2004 von der Gläubigerversammlung einstimmig verabschiedet worden. Aufgrund einer sofortigen Beschwerde gegen diesen Insolvenzplan ist die Gesellschaft nicht wie planmäßig vorgesehen in 2004 aus der Insolvenz entlassen worden. Die sofortige Beschwerde wurde erstinstanzlich vom Landgericht Berlin am 8. Februar 2005 zurückgewiesen. Hiergegen wurde durch den Beschwerdeführer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Nach unverbindlicher Auskunft des BGH wird über die Rechtsbeschwerde gegen den Insolvenzplan der Gesellschaft frühestens im November entschieden. Daher beabsichtigt der Insolvenzverwalter der Senator Entertainment AG, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft zu verschieben. Sobald der endgültige Termin der ordentlichen Hauptversammlung feststeht, werden wir die Aktionäre der Senator Entertainment AG über die Einberufung rechtzeitig informieren.

Veröffentlichungsdatum: 31.08.2005 - 11:46
Redakteur: rpu
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