Maihak: Weitere Beschwerde im Spruchstellenverfahren
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Aktualisierung zu den Ad-hoc-Mitteilungen vom 19.08.05 und 26.08.05
Die Maihak AG hat vom Oberlandesgericht Hamburg erfahren, dass neben der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH auch die Carthago Capital Consulting AG sofortige Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der durch den Beherrschungs- und Gewinn- sowie Verlustübernahmevertrag vom 12. März 2001 zwischen der Maihak AG und der SICK MAIHAK GmbH (vormals SICK UPA GmbH) festgesetzten Barabfindung und Ausgleichszahlung (Az. 414 O 99/01) eingelegt hat. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich an den 11. Zivilsenat abgegeben und wird dort unter Az. 11 W 85/05 geführt.