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Süd-Chemie: SC-Beteiligungsgesellschaft verändert die Bedingungen ihres Übernahmeangebots - Bislang lehnen Süd-Chemie Aktionäre das Übernahmeangebot nahezu geschlossen ab

Die SC-Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, ein Tochterunternehmen der US-amerikanischen Investmentgesellschaft One Equity Partners LLC (OEP), hat heute von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihr freiwilliges öffentliches Übernahme­angebot vom 19. Juli 2005 an die Aktionäre der Süd-Chemie AG zu verändern.



 



Bis zum 22. August 2005 waren lediglich 468 Aktien der Süd-Chemie AG an die
SC-Beteiligungsgesellschaft verkauft worden. Dies entspricht einem Anteil von 0,004% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Süd-Chemie AG. Damit folgten die Süd-Chemie Aktionäre nahezu geschlossen der Empfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat der Süd-Chemie AG, das Angebot nicht anzunehmen, weil die SC-Beteiligungsgesellschaft keine verbindliche Aussage zur Unabhängigkeit des Süd-Chemie Konzerns getroffen, nur unverbindliche Absichtserklärungen zur Strategie der Süd-Chemie gegeben und mit 35,00 EUR je Aktie einen nicht angemessenen Preis geboten hat. Vorstand und Aufsichtsrat danken den Aktionären der Süd-Chemie AG für ihr Vertrauen.



 



Das Übernahmeangebot sieht auch weiterhin den Kauf von Süd-Chemie AG Aktien zu 35,00 EUR je Aktie vor. Jedoch macht die SC-Beteiligungsgesellschaft mbH das Übernahmeangebot an die Aktionäre der Süd-Chemie AG im Gegensatz zum Übernahmenangebot vom 19. Juli 2005 nicht mehr vom Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung abhängig. OEP will die Anteile der Allianz (19%), Possehl Beteiligungsverwaltung (10%) und Bayerische Landesbank (10%) nach der kartellrechtlichen Freigabe unabhängig von der Annahmequote des Übernahmeangebots übernehmen. Ziel von OEP ist nach wie vor das Erreichen einer Mehrheit an der Süd-Chemie AG.



 



Mit der fristgemäßen Änderung des Übernahmeangebotes verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen bis zum 9. September 2005, 16.00 Uhr (MESZ).



 

Vorstand und Aufsichtsrat der Süd-Chemie AG werden in den kommenden Tagen eine Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu dem veränderten Übernahmeangebot abgeben. Den Aktionären wird empfohlen, diese Stellungnahme abzuwarten, bevor sie eine Entscheidung zur Annahme des Angebots treffen.

Veröffentlichungsdatum: 23.08.2005 - 11:12
Redakteur: rpu
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