WEB.DE: Zustellung einer Anfechtungsklage
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Dieser richtet sich gegen die Beschlüsse der HV am 7. Juli 2005
Wie in der Ad-hoc Mitteilung vom 13. Mai 2005 gemeldet, haben die WEB.DE AG und die United Internet AG Verträge über die umfassende Allianz beider Gesellschaften abgeschlossen. Gegenstand der Allianz ist insbesondere die Übernahme des Geschäftsbereiches Internet-Portal der WEB.DE AG mit allen Mitarbeitern, Technologien, Vermögensgegenständen sowie Marken- und Lizenzrechten durch die United Internet AG. Nach der bereits im Mai 2005 erfolgten Zustimmung des Bundeskartellamts, stehen die Verträge noch unter dem Vorbehalt, dass der Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zu den Veräußerungsverträgen unanfechtbar geworden ist.
Nachdem die Hauptversammlung der WEB.DE AG am 7. Juli 2005 den Verträgen mit überwältigender Mehrheit von 99.87% des vertretenen Grundkapitals zugestimmt hat, wurde der Gesellschaft heute eine Anfechtungsklage zweier Aktionäre gegen den Zustimmungsbeschluss sowie die Entlastungsbeschlüsse zugestellt.
Für den Fall, dass eine Anfechtungsklage rechtshängig wird, ist in den Verträgen unter anderem vorgesehen, dass die WEB.DE AG und die United Internet AG gemeinsam über die Erfolgsaussichten und die Relevanz der Anfechtungsklagen beraten werden und gemeinsam darüber entscheiden, ob sie ggf. auf das Erfordernis der Unanfechtbarkeit des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung verzichten. Ein solcher Verzicht ist nach Unternehmensangaben jederzeit durch privatschriftliche Vereinbarung der Parteien möglich. Der Vorstand geht unverändert davon aus, dass die Transaktion im Zeitrahmen umgesetzt wird.