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HIT International Trading: Änderung des Geschäftsfeldes geplant - Solarenergiemarkt wird als ein interessanter Wachstumsmarkt betrachtet
HIT International Trading AG wird ihren Aktionären die Änderung des Geschäftsfeldes vorschlagen. Der Solarenergiemarkt wird von der Gesellschaft als ein interessanter Wachstumsmarkt betrachtet. Aus diesem Grund sowie aufgrund der Erfahrung der ANTEC Solar Energy AG, Frankfurt am Main ("ANTEC"), in Produktion und Vertrieb von Dünnschicht Solarmodulen hält die Verwaltung der Gesellschaft eine Änderung des Geschäftsfeldes für sinnvoll.

Der Vorstand sowie der Aufsichtsrat haben heute die von ANTEC unterbreiteten Vorschläge beraten und mit einigen Änderungen befürwortet. ANTEC hat sich mit den Änderungsvorschlägen einverstanden erklärt. Die Eckpunkte sind die folgenden:

1. Anpassung des Mindestausgabebetrages je Aktie durch Herabsetzung des Grundkapitals sowie Split der Aktien der Gesellschaft in einem noch näher zu bestimmenden Verhältnis. Die exakten Daten werden noch bekannt gegeben. Ziel ist eine Anpassung des Mindestausgabebetrags je Aktie auf 1 EUR oder einen möglichst nahe an 1 EUR liegenden Betrag.

2. Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung in Höhe von bis zu 24 Mio. EUR. Zulassung von ANTEC zur Zeichnung von 12 Mio. EUR neuem Kapital im Wege einer gemischten Sacheinlage. ANTEC bringt ihre Solarfabrik als Sacheinlage gegen Gewährung von Aktien zum Mindestausgabebetrag und Erhalt einer Barzahlung in Höhe von 4 Mio. EUR ein. Den übrigen Aktionären der Gesellschaft wird die Zeichnung des in bar zu leistenden neuen Kapitals von weiteren bis zu 12 Mio. EUR ebenfalls zum Mindestausgabebetrag angeboten. Der exakte Betrag der Gesamtkapitalerhöhung wird noch ermittelt, wird jedoch so ausgestaltet sein, dass ein Bezugsrechtsausschluss nicht erfolgt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft soll in Kürze einberufen werden, um die Aktionäre über die zur Umsetzung notwendigen Schritte entscheiden zu lassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Gewähr für die Umsetzung der vorstehend dargestellten Schritte nicht übernommen wird und vertragliche, d.h. bindende Vereinbarungen, insbesondere der Einbringungsvertrag zwischen der Gesellschaft und ANTEC, noch nicht abgeschlossen wurden.


Veröffentlichungsdatum: 11.08.2005 - 21:01
Redakteur: rpu
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