VCH Best-of-VC: Absage der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.08.2005
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Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch
Die Geschäftsführung der VCH Best-of-VC GmbH & Co. KGaA hat soeben beschlossen, die für Mittwoch, den 10.08.2005 einberufene außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, in der der bereits gefasste Beschluss über die Zustimmung zur Verschmelzung mit der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA vom 03.05.2005 höchst vorsorglich bestätigt werden sollte, abzusagen und bis auf weiteres zu verschieben.
Hintergrund dieser Entscheidung ist der Abschluss einer Absichtserklärung (Letter of Intent) der Geschäftsführung der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA mit einem internationalen Investor, der beabsichtigt, zeitnah eine Kapitalerhöhung bei der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu zeichnen. Unter diesen Voraussetzungen erachtet die Geschäftsführung es für notwendig, die Vornahme des Bestätigungsbeschlusses zur Verschmelzung der VCH Best-of-VC GmbH & Co. KGaA mit der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA bis zum endgültigen Abschluss der Verhandlungen mit dem Investor aufzuschieben.