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Oscar-Barnack-Straße 11,
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Telefon:
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Internet: http://www.leica-camera.com

IR Ansprechpartner:
Herr Johannes Fischer
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Leica Camera: Einigung mit wesentlichen Anfechtungsklägern - Großaktionäre zeichnungsbereit
Die Leica Camera AG hat heute 4 Anfechtungsklagen, die Gegenstand der Ad-hoc-Mitteilung vom 15.7.2005 gewesen sind, u.a. der Leasing- und Handelsservice Heinrich GmbH (Hettstadt) und der EO Investors GmbH (Düsseldorf), einvernehmlich erledigt. Die verbleibende 5. Anfechtungsklage ist in unzulässiger Weise erhoben worden.

Der Vergleich mit den Anfechtungsklägern sieht die Einrichtung einer Vermittlung der Bezugsrechte aus der am 31.5.2005 von der HV beschlossenen Barkapitalerhöhung vor. Die Vermittlung der Bezugsrechte ist auf diejenigen, die zum Ablauf des Börsenhandelstages, der dem Börsenhandelstag vorausgeht, an dem die Aktien erstmalig "ex-Bezugsrecht" notiert werden, Aktionäre der Gesellschaft sind, begrenzt. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass dadurch keine Prospektpflicht entsteht. Leica Camera hat sich ferner verpflichtet, die im Rahmen der Barkapitalerhöhung entstehenden neuen Aktien innerhalb von 6 Monaten nach dem Entstehen in den Freiverkehr einer inländischen Börse einzubeziehen, und wird sich "nach besten Kräften bemühen", die im Rahmen der Kapitalerhöhung entstehenden neuen Aktien innerhalb von 9 Monaten im Segment des Amtlichen Handels oder des Geregelten Marktes zuzulassen.

Für den Fall, dass dies nicht fristgerecht erfolgen kann, haben die beiden Großaktionäre der Gesellschaft (Hermès International, ACM Projektentwicklung) allen Aktionären ein befristetes Umtauschrecht ihrer im Rahmen der vorgenannten Kapitalerhöhung bezogenen neuen Aktien in börsennotierte Aktien zugesagt. Das Volumen der Umtauschrechte ist auf insgesamt 450.000 Stückaktien begrenzt (bezogen auf die Kapitalverhältnisse nach Kapitalherabsetzung). Details des umfangreichen Vergleichs werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Leica Camera wird die Bezugsaufforderung für die vorerwähnte Kapitalerhöhung unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Der Vorbehalt der beiden genannten Großaktionäre über eine Beteiligung an den Kapitalmaßnahmen ist weggefallen. Beide Großaktionäre haben unter marktüblichen Bedingungen schriftlich bestätigt, dass sie beabsichtigen, sich zumindest in dem Maße ihrer bestehenden Aktienanteile an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Der Vorstand der Leica Camera ist sehr optimistisch, die von der HV beschlossenen Kapitalmaßnahmen jetzt erfolgreich umzusetzen.

Veröffentlichungsdatum: 05.08.2005 - 14:55
Redakteur: rpu
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