K+S beschließt Aktienrückkaufprogramm
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Bis zum Jahresende sollen 1.250.000 Aktien erworben werden
Die Hauptversammlung der K+S AG hat den Vorstand am 11.5.2005 ermächtigt, über die Börse eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen; das sind maximal 4,25 Millionen Aktien. Die Ermächtigung für den Rückkauf gilt bis zum 31.10.2006.
In Ausübung dieser Ermächtigung der Hauptversammlung hat der Vorstand der K+S AG am 7.10.2005 ein Aktienrückkaufprogramm über die Börse beschlossen. Im Rahmen des Programms sollen bis zum Jahresende 1.250.000 Aktien, d.h. knapp 3% des Grundkapitals erworben werden; bei dem gegenwärtigen Aktienkurs entspricht dies einem Volumen von etwas über 70 Mio. EUR. Der Erwerb erfolgt zum Zweck der späteren Einziehung der Aktien, um die Kapitalstruktur der K+S AG zu straffen.
Der Kaufpreis für die zurückzukaufenden Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den gewichteten Durchschnitt der Börsenpreise der Aktien im Computerhandelssystem XETRA während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb nicht um mehr als 5% über- oder unterschreiten. Der Rückkauf wird zeitnah unter Einschaltung eines Kreditinstituts erfolgen, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt der einzelnen Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der K+S AG treffen wird.