Die Mania Technologie AG hat Maßnahmen zur finanziellen Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens in die Wege geleitet. Unter Führung der Investcorp Technology Ventures II. LP, einem auf Finanzbeteiligungen im Technologiesektor spezialisierten Fonds ("Investcorp LP"), ist ein umfangreiches Sanierungspaket mit den kreditgebenden deutschen Banken und dem Hauptaktionär der Gesellschaft vereinbart worden.
Folgende Maßnahmen, deren Vollzug noch vom Eintritt verschiedener aufschiebender Bedingungen, u.a. der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden und der Befreiung der Investcorp von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots an die außenstehenden Aktionäre durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sowie der Gremienzustimmung einzelner Mitglieder des inländischen Bankenpools zur Gewährung einer Zwischenfinanzierung abhängt, sind vorgesehen:
1.1 Eine von Investcorp LP geführte Investorengruppe ("Investcorp") wird sich an der Gesellschaft maßgeblich beteiligen. Geplant ist der Erwerb von 3.000.000 Aktien von dem Großaktionär Paul Mang sowie eine Aufstockung um bis zu 12.800.000 junge Aktien im Rahmen der unten dargestellten Kapitalerhöhung. Dies entspricht einer Beteiligungsquote von insgesamt bis zu ca. 60% am Grundkapital der Gesellschaft abhängig davon, in welchem Umfang die vorgeschlagene Kapitalerhöhung durchgeführt wird und inwiefern bestehende Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben.
1.2 Investcorp hat eine Vereinbarung mit den deutschen Kreditgebern der Gesellschaft getroffen, die zu einer Umschuldung führen wird. Investcorp wird nahezu sämtliche Kreditforderungen des deutschen Bankenpools der Gesellschaft in Höhe von 36 Mio. EUR übernehmen. Die Gesellschaft und Investcorp haben die Konditionen dieser Darlehensverbindlichkeiten in der Weise neu vereinbart, dass der Gesellschaft in den nächsten beiden Jahren grundsätzlich kein Zins- und Tilgungsaufwand entstehen wird, um so die geplante Sanierung zu erleichtern.
1.3 Unter Vermittlung von Investcorp hat die Gesellschaft mit der SEB AG vereinbart, dass diese auf sämtliche Forderungen gegen die Gesellschaft verzichtet, Zug um Zug gegen Auskehr des Erlöses aus dem künftigen Verkauf des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Betriebsgrundstücks in Weilrod zuzüglich einer Einmalzahlung von 500.000 EUR.
1.4 Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden den Aktionären auf einer kurzfristig einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, das Grundkapital im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung um nominal 13.520.000 EUR herabzusetzen und anschließend im Wege einer ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage um nominal bis zu 16.900.000 EUR zu erhöhen. Der Bezugspreis jeder neu auszugebenden Aktie mit einem rechnerischen Anteil in Höhe von 1,00 EUR am Grundkapital wird 1,25 EUR betragen. Allen Aktionären der Gesellschaft soll hierbei ein Bezugsrecht im Verhältnis von 4:5 zustehen. Investcorp hat mit den Aktionären Paul Mang und Mania EAEG GmbH vereinbart, dass diese ihre Bezugsrechte zugunsten Investcorp nicht ausüben. Gleichzeitig verpflichtet sich Investcorp, sicherzustellen, dass die Kapitalerhöhung in einem Umfang von mindestens 12.800.000 Aktien durchgeführt wird und von ihr eine entsprechende Anzahl von Aktien übernommen wird. Im Rahmen der dargestellten Kapitalmaßnahmen fließen der Gesellschaft liquide Mittel von bis zu EUR 21.125.000 zu.
1.5 Ferner werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, ein genehmigtes Kapital in Höhe von 3.042.000 EUR zu schaffen, was einem rechnerischen Anteil in Höhe von 10% am Grundkapital nach vollständiger Durchführung der dargestellten Kapitalmaßnahmen entspricht.
1.6 Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung ebenfalls vorschlagen, den Aufsichtsrat der Gesellschaft um drei auf sechs Mitglieder zu vergrößern, um dem neuen Großaktionär Investcorp eine angemessene Vertretung in diesem Gremium zu ermöglichen und zusätzlich international erfahrene Branchenexperten in den Aufsichtsrat berufen zu können.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das Zustandekommen dieses Sanierungspakets und den erheblichen Beitrag aller Beteiligten. Bei einer erfolgreichen Umsetzung des vorgesehenen Sanierungspakets würden die finanziellen Engpässe des Unternehmens beseitigt und damit die Grundlage für profitables Wachstum des Konzerns gelegt werden. Der Liquiditätszufluss soll überwiegend für Wachstumsmaßnahmen der Geschäftseinheiten mit hohem Umsatz- und Ergebnispotential verwendet werden. Die Wachstumsmaßnahmen sollen durch zusätzliche Restrukturierungsprojekte, welche die Kostenstruktur des Unternehmens verbessern werden, flankiert werden.
Bei einer erfolgreichen Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen geht der Vorstand von einer erheblichen Steigerung des Umsatzes und des Ergebnisses des Konzerns in den nächsten beiden Jahren aus.
Die Gesellschaft gibt bekannt, dass aufgrund der Entwicklung des laufenden Geschäftsjahrs ein Verlust in der Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Der Vorstand wird gemäß § 92 (1) AktG unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, hierüber berichten und Maßnahmen zur Sanierung der Gesellschaft vorschlagen.
Die Vereinbarung des Sanierungspaketes ist auch im Hinblick auf die angespannte Liquiditätslage und die sich in jüngster Zeit verschlechternde Entwicklung des Bohrmaschinengeschäfts bedeutsam. Gegenüber der im Zwischenbericht zum ersten Halbjahr 2005 kommunizierten Erwartung geht die Gesellschaft jetzt davon aus, dass der Gesamtjahresumsatz unter 75 Mio. EUR liegen wird. Die Liquiditätszuführung wird die Geschäftstätigkeit in 2005 nicht mehr positiv beeinflussen können. Daher erwartet der Vorstand - auch in Anbetracht der zu erwartenden Restrukturierungsaufwendungen - für das Geschäftsjahr 2005 derzeit ein deutlich negatives EBIT.
Veröffentlichungsdatum:
08.10.2005
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08:12
Redakteur:
rpu