RINOL: Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
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RINOL weiter zuversichtlich, die Kapitalmaßnahmen umsetzen zu können
Wie die Geschäftsstelle des Landgerichts Stuttgart der Rinol AG auf Anfrage mitgeteilt hat, sind beim Landgericht fünf Anfechtungsklagen gegen verschiedene im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2005 gefasste Beschlüsse eingegangen. Diese Klagen beziehen sich nach Auskunft des Landgerichts u.a. auf die Beschlüsse über die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage um rund 1,8 Mio. EUR durch die Einbringung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennwert von rund 30,7 Mio. EUR durch den Hauptgläubiger und über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage, durch welche den Kleinaktionären die Möglichkeit gewährt wird, ihre Beteiligungsquote trotz der Sachkapitalerhöhung weitgehend aufrecht zu erhalten. Die Klageschriften liegen derzeit, mit einer Ausnahme, noch nicht vor. Die RINOL AG ist weiterhin zuversichtlich, dass die vorgenannten Kapitalmaßnahmen wie geplant umgesetzt werden können.