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633400
ISIN:
DE0006334006
Straße, Haus-Nr.:
Strotheweg 1,
D-49504 Lotte (Büren), Deutschland
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Herr Oliver Germing
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G. Kromschröder: Gewinnabführungsvertrag - Der Vertrag verpflichtet den ganzen Gewinn an die RI-Industrie Holding GmbH abzuführen
Die G. Kromschröder AG hat heute mit der RI-Industrie Holding GmbH (künftig firmierend als Elster GMC Holding GmbH), Essen, einen Gewinnabführungsvertrag vereinbart. Die RI-Industrie Holding GmbH hält an der G. Kromschröder AG ca. 92,07% des Grundkapitals und der Stimmrechte. Weitere 3,79% des Grundkapitals und der Stimmrechte der G. Kromschröder Aktiengesellschaft hält die Ruhrgas Industries GmbH, Essen, die wiederum 100 % der Anteile an der RI-Industrie Holding GmbH hält.

Der Vertrag verpflichtet die G. Kromschröder AG, ihren ganzen Gewinn an die RI-Industrie Holding GmbH abzuführen. Die RI-Industrie Holding GmbH hat während der Vertragsdauer entstehende Jahresfehlbeträge der G. Kromschröder AG auszugleichen. Auf der Grundlage eines von der Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als unabhängigen Gutachter erstellten Bewertungsgutachtens haben der Vorstand der G. Kromschröder AG und die Geschäftsführung der RI-Industrie Holding GmbH einen Ausgleich gem. § 304 AktG in Höhe von brutto 1,58 EUR (netto gegenwärtig 1,27 EUR) je Stückaktie der G. Kromschröder AG und eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR 27,87 je Stückaktie der G. Kromschröder AG, die damit die von dem unabhängigen Gutachter ermittelte, auf dem Ertragswert beruhende Abfindung in Höhe von 26,25 EUR je Stückaktie der G. Kromschröder AG übersteigt, vorgesehen. Die Angemessenheit von Ausgleichszahlung und Barabfindung wird gegenwärtig durch die Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, als gerichtlich bestelltem Prüfer überprüft.

Der Gewinnabführungsvertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der G. Kromschröder AG, die am 9. November 2005 in Düsseldorf stattfinden wird. Sollte die Tagesordnung an dem genannten Tag nicht abschließend behandelt werden können, wird die Hauptversammlung am 10. November 2005 fortgesetzt.

Über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der G. Kromschröder AG nach §§ 327a ff. AktG auf die Ruhrgas Industries GmbH (künftig firmierend als Elster Industries GmbH), Essen, die die Ruhrgas Industries GmbH durch ihr Verlangen vom 16. September 2005 eingeleitet hatte, wird auf einer gegebenenfalls zu diesem Zwecke gesondert einzuberufenden Hauptversammlung beschlossen werden.

Veröffentlichungsdatum: 28.09.2005 - 14:47
Redakteur: rpu
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