News von der Advanced Medien AG
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Unternehmen erhält Mitteilung über vorsorgliche Ausübung von Optionsrechten durch die Altgesellschafter der Telcast Media Group GmbH Advanced Medien AG
Der Advanced Medien AG ging heute mittels notarieller Urkunde die Mitteilung zu, dass die übrigen Gesellschafter (Altgesellschafter) der Telcast Media Group GmbH das im Beteiligungsvertrag vom 11.03.2005 vereinbarte Optionsrecht (Put-Option) vorsorglich ausgeübt haben. Im Einzelnen besagt die Put-Option, dass den Altgesellschaftern der Telcast Media Group GmbH nach der Übertragung der Geschäftsanteile im Rahmen der Call-Option auf 51% der Anteile für die restlichen 49% der Geschäftsanteile an der Telcast Media Group GmbH Aktien der Advanced Medien AG im Wert von 9,8 Mio. EUR zu übertragen sind.
Zwischen der Advanced Medien AG und den Altgesellschaftern der Telcast Media Group GmbH wurde am 11. März 2005 ein Beteiligungsvertrag abgeschlossen, wonach die Ad¬vanced Medien AG in mehreren Schritten Geschäftsanteile an der Telcast Media Group GmbH erwerben soll. Gemäß Vertrag hatte die Advanced Medien AG im ersten Schritt im April 2005 25,1% der Anteile an der Telcast Media Group GmbH zum Preis von 2,25 Mio. EUR übernommen. Im nächsten Schritt wurde am 01.09.2005 die vereinbarte Call-Option zur Übertragung von weiteren 25,9% der Geschäftsanteile an der Telcast Media Group GmbH zum Preis von 5,00 Mio. EUR ausgeübt.
Die Altgesellschafter der Telcast Media Group GmbH haben der Ausübung dieses Optionsrechts aus der Call-Option widersprochen und den Rücktritt gemäß Beteiligungsvertrag erklärt. Nach Auffassung der Advanced Medien AG ist das Optionsrecht wirksam ausgeübt und der Rücktritt nicht wirksam erklärt worden. Beide Tatsachen sind mit Ad-hoc-Meldung vom 01. September 2005 veröffentlicht worden.
Der Vorstand der Advanced Medien AG will die Sach- und Rechtslage intensiv prüfen lassen. Die vorsorgliche Ausübung der Put-Option durch die Altgesellschafter der Telcast Media Group GmbH kann erst wirksam werden, wenn die Übertragung von 25,9% der Geschäftsanteile aus der o.e. Call-Option vollzogen wurde. Das bedeutet, dass alleine durch die vorsorgliche Ausübung der Put-Option seitens der Altgesellschafter der Telcast Media Group GmbH noch keine Verpflichtung zur Übertragung von Aktien der Advanced Medien AG an die Altgesellschafter erwächst.
Die Advanced Medien AG ist nach wie vor daran interessiert, den Beteiligungsvertrag mit den Altgesellschaftern der Telcast Media Group GmbH in beiderseitigem Einvernehmen umzusetzen.