Brau und Brunnen: Eintragung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
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Aktienurkunden verbriefen seit Eintragung nur noch das Recht auf Auszahlung der angemessenen Barabfindung
Der am 19. November 2004 von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Brau und Brunnen AG ist aufgrund der rechtskräftigen Freigabebeschlüsse des Landgerichts Dortmund vom 2. März 2005 und vom 30. Juni 2005 heute, am 23. September 2005, in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden. Die ausgegebenen Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre verbriefen seit der Eintragung nur noch das Recht auf Auszahlung der angemessenen Barabfindung.