Auf der ordentlichen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG am 20. Juli 2005 erfolgte mit großer Mehrheit der Beschluss, die stimmrechtslosen Vorzugsaktien in Stammaktien umzuwandeln. Mit diesem Vorgang verbunden ist eine Aufhebung der Vorzugs- und Mehrdividende bei gleichzeitiger Anpassung der bisherigen Satzungsbestimmungen. Die Maßnahme wurde im Kreis der Aktionäre positiv aufgenommen. Erwartungsgemäß gingen keine Einsprüche gegen den Beschluss ein.
Die Zulassung der "neuen" Stammaktien erfolgte am 23. September 2005 durch die Börsen München und Frankfurt. Die Depotbestände in Vorzugsaktien bei Depotbanken werden nach dem Stand am 23. September 2005 abends im Verhältnis 1 : 1 in Stammaktien umgebucht. Von Aktionären, deren Vorzugsaktien bei einem Kreditinstitut verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren bzw. in Streifbandverwahrung haben, werden gebeten, die Urkunden mit Gewinnanteilschein Nr. 8ff bei einem Kreditinstitut zur Weiterreichung an die Bayerische Hypo- Vereinsbank AG, München, einzureichen. Im Gegenzug erhalten diese Aktionäre die Gutschrift ihrer Anteile an Stammaktien auf Ihrem Depot bei einem Kreditinstitut. Die Notierung beginnt am 26. September 2005.
Durch die Umwandlung der Vorzugs- in Stammaktien und die Aufnahme der Stammaktien in den MDAX durch die Deutsche Börse verbessert sich die Position der Aktie der RHÖN-KLINIKUM AG innerhalb des Indizes. "Wir sind davon überzeugt, dass durch die Umwandlung unsere Aktien weiter an Attraktivität bei den Anlegern gewinnen", ist Wolfgang Pföhler, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG, überzeugt.