Europas führendes Pharmahandelsunternehmen Celesio AG beruft für Mittwoch, 2. November 2005, eine außerordentliche Hauptversammlung ein. Einziger Grund dafür ist eine vom Gesetzgeber missglückte Übergangsregelung der Einladungsfristen für Hauptversammlungen im "Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)". Danach und auf Grund der bestehenden Satzung des Unternehmens hätte Celesio die Hauptversammlung 2006 nicht zum vorgesehenen Termin durchführen können.
Um das gesetzgeberische Versäumnis wettzumachen, soll eine Änderung der Satzung beschlossen werden, die es erlaubt, die Hauptversammlung 2006 zum vorgesehenen Termin und unter Beachtung der gesetzlichen Neuregelung durchzuführen. Da es sich dabei nur um eine Maßnahme handelt, mit der Celesio die Versäumnisse des Gesetzgebers nachholt, wird die außerordentliche Hauptversammlung im Interesse der Aktionäre so kostengünstig wie möglich in der Hauptverwaltung von Celesio durchgeführt. Für die Aktionäre bietet es sich an, ihre Banken oder von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Mitarbeiter als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Veröffentlichungsdatum:
23.09.2005
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11:36
Redakteur:
rpu