Keramag plant Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
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Barabfindung liegt bei 56,16 EUR je Aktie
Die KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft, als beherrschtes Unternehmen, und ihre Mehrheitsaktionärin, die Allia Holding GmbH, als herrschendes Unternehmen, beide mit Sitz in Ratingen, beabsichtigen, am 15. September 2005 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass der Aufsichtsrat der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft den Vorstand zum Vertragsschluss ermächtigt. Der Aufsichtsrat soll hierüber in seiner Sitzung am heutigen Nachmittag entscheiden.
Nach einem im Auftrag der Vertragsparteien erstellten Wertgutachten, das der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft am heutigen Tag als finaler Entwurf zugegangen ist, wäre den außenstehenden Aktionären der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft gemäß §§ 304, 305 AktG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 2,88 je Stückaktie zu gewähren. Weiterhin wäre den außenstehenden Aktionären für den Erwerb ihrer Aktien an der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft eine Barabfindung von EUR 56,16 je Stückaktie anzubieten.
Über die Zustimmung zum Vertragsschluss soll eine außerordentliche Hauptversammlung der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft voraussichtlich am 4. November 2005 entscheiden.
Veröffentlichungsdatum:
13.09.2005
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09:21
Redakteur:
tre