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MWG Biotech meldet Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung - Kapitalherabsetzung und Sonderprüfung wurden beschlossen
Die Aktionäre der MWG Biotech AG (ISIN: DE0007300105), Ebersberg, haben auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 7. September 2005 in Hamburg der Aufhebung des Beschlusses zur Kapitalherabsetzung der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Mai 2005 und Beschlussfassung zur Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form sowie Anpassung der Satzung mit 95,35 Prozent der vertretenen Stimmrechtsanteile zugestimmt. Damit ist eine Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 vorzunehmen. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 34.450.000 Euro, eingeteilt in 34.450.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird damit um 31.005.000 Euro auf 3.445.000 Euro, eingeteilt in 3.445.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Präsenz bei diesem Tagesordnungspunkt lag bei 32,75 Prozent des Grundkapitals.

Einem Antrag auf Sonderprüfung durch die Genescan Europe AG, Freiburg, - über die Gründe für den aufgelaufenen Verlust und die bilanzielle Voraussetzung für die beschlossene Kapitalherabsetzung, Vorgänge im Zusammenhang mit der Wertberichtigung auf die Forderungen der Gesellschaft gegen MWG Biotech Inc.,Vorgänge im Zusammenhang mit der im ersten Halbjahr 2005 vorgenommenen Abschreibungen auf das Immobilienvermögen der Gesellschaft, Prüfung sämtliche im Geschäftsjahr 2004 und im ersten Halbjahr 2005 im Zusammenhang mit der im November 2004 beschlossenen Begebung der Wandelanleihe - wurde mit 94,81 Prozent zugestimmt. Die Präsenz betrug hier 27,03 Prozent.

Veröffentlichungsdatum: 08.09.2005 - 09:33
Redakteur: tre
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