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Deutsche Real Estate: BaFin hat Whitehall Fonds von Verpflichtung befreit
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Es muss kein Übernahmeangebot unterbreitet werden
Die Whitehall Fonds werden im Fall der Übernahme von über 76% der Aktien der Deutsche Real Estate AG den außenstehenden Aktionären kein Übernahmeangebot unterbreiten. Wie Whitehall der Deutsche Real Estate AG mitteilte, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die betreffenden Beteiligungsgesellschaften der von der US-Investmentbank Goldman Sachs Group, Inc. verwalteten Immobilienfonds Whitehall von der entsprechenden Verpflichtung befreit.
Am 1. September 2005 hatte die Deutsche Real Estate AG bekannt gegeben, dass Whitehall Fonds Verträge zur Übernahme von mehr als 76% der Aktien mit mehreren Aktionären unterzeichnet hat. Der Erwerb der Aktien hängt noch von der Erfüllung einer Reihe von Bedingungen ab.