Konrad Hornschuh: Anfechtungsklageverfahren durch Vergleich beendet
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Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag
Das Anfechtungsklageverfahren vor dem Landgericht Heilbronn gegen den Squeeze-out-Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Konrad Hornschuh AG vom 9. September 2004 (Aktenzeichen 23 O 138/04KfH) wurde durch Vergleich beendet. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag.