TELES: VoIP-Patent nun auch in den USA erteilt
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Ad-Hoc Mitteilung vom Montag
Am 11.10.2005 hat die US-amerikanische Patentbehörde der TELES das Patent US 6,954,453 B1 erteilt und es veröffentlicht (siehe www.teles.de). Es ist das leicht modifizierte Analogon zu den deutschen und europäischen "IntraStar-Patenten", deren Erfindung/Anmeldung auf das Jahr 1996 zurückgeht, deren Rechtsschutz für Deutschland bzw. Europa deshalb bis 2016 anhält - sofern nicht vorher eine der Nichtigkeitsklagen gegen sie erfolgreich wird, was die TELES für unwahrscheinlich betrachtet - und die "sichere" VoIP-Telefonie ermöglicht: Sie ermöglicht nämlich der "qualitätsunsicheren rein paketvermittelnden" Internet-Telefonie-Technik jederzeitige Rückgriffe auf die "qualitätssichere rein leitungsvermittelnde" klassische Telefonie-Technik, sobald dies aus qualitativen Gründen sinnvoll ist.
Auf der Grundlage dieser deutschen und europäischen Patente hat die TELES zunächst einmal die VoIP-Produkte der AVM, Quintum und CISCO wegen Patentverletzung in Deutschland angegriffen (siehe ebenfalls www.teles.de) - und wird zumindest ihre beiden letztgenannten deutschen Patentverletzungs-Klagen auf ganz Europa ausdehnen, ebenso wie auf sämtliche in der VoIP-Technologie aktiven Konzerne. Insgesamt ist dies mehr als ein Dutzend illustrer Unternehmen, die weltweit und insbesondere in Europa agieren. Die meisten stammen aus den USA und können von der TELES nun auch auf ihren US-Heimatmärkten wegen Patentverletzung (seit 1996/97) ihrer VoIP-Erfindung angegriffen werden.
Die TELES beabsichtigt, diese Patentverletzungs-Klagen in den USA kurzfristig in die Wege zu leiten, wiederum mit denen gegen CISCO und Quintum beginnend, hier jedoch auch aus dem Geräte-Anspruch 34 (also nicht wie in Deutschland/Europa nur aus den Verfahrens-Ansprüchen 1 und 2) heraus - was ihr in den USA den Patent-Verletzungsnachweis erleichtert.