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Hansa Group: Bilanzielle Neubehandlung von Verlustvortrag
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Rückstellungen für eventuelle Steuerzahlungen werden gebildet
Die Hansa Group AG vertritt die Aufassung, dass auch nach der Verschmelzung der Hansa Chemie AG mit der Vectron Systems AG der Verlustvortrag der ehemaligen Vectron Systems AG i.H.v. ca. 8,8 Mio. EUR (gewerbesteuerlich) bzw. 9,9 Mio. EUR (körperschaftssteuerlich) weiterhin steuermindernd genutzt werden kann. Daher hat die Hansa Group AG in ihrem Halbjahresbericht 2005 bei der Ermittlung des Aufwandes für Steuern vom Gewinn oder Ertrag das Ergebnis um den Verlustvortrag gemindert.
Da der Sachverhalt noch nicht endgültig mit den Finanzbehörden geklärt worden ist, wurde dieser Punkt jetzt im Rahmen der Vorbereitung der Börsenzulassung der Aktien aus der verschmelzungsbedingten Kapitalerhöhung nochmals unternehmensintern diskutiert. Der Vorstand hat jetzt beschlossen, in künftigen Berichten bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts mit den Finanzbehörden Rückstellungen für eventuelle Steuerzahlungen zu bilden.
Wegen der noch ungeklärten Rechtslage hat die Hansa Group AG schon bisher alle Planzahlen nur auf Basis des Vorsteuerergebnisses veröffentlicht, so dass diesbezüglich keine Anpassungen notwendig werden. Auch alle der Gesellschaft bekannten Studien gehen von einer üblichen, ungeminderten Steuerbelastung aus. Die Gesellschaft ist jedoch entschlossen, ihre Rechtsauffassung durchzusetzen, um das in der Nutzung des Verlustvortrages liegende zusätzliche Ergebnispotenzial zu heben.