Der Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co.KG vom 27./28.04.2005 ist innerhalb der darin vorgesehenen Frist nicht in das Handelsregister eingetragen worden und tritt somit nicht in Kraft. Der Vorstand hat beschlossen, den Antrag auf Eintragung des genannten Vertrages in das Handelsregister zurückzunehmen.