Im Hinblick auf die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals der DVB Bank AG um bis zu 36 Mio. EUR (§ 4 a der Satzung, Genehmigtes Kapital 2002/I) hat der Vorstand am 12. Oktober 2005 den Beschluss gefasst, das Grundkapital der DVB in Höhe von 77.893.068,42 EUR gegen Bareinlagen um 21.729.904,95 EUR auf 99.622.973,37 EUR durch Ausgabe 850.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien ohne Nennbetrag zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2005 gewinnberechtigt.
Von den 3.046.912 Stückaktien, in die das Grundkapital der DVB eingeteilt ist, hält die Gesellschaft derzeit 74.679 selbst. Aus diesen Aktien steht der DVB kein Bezugsrecht zu. Die entsprechenden Bezugsrechte wachsen vielmehr den anderen Aktionären entsprechend ihrer Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft an. Die Zahl der bezugsberechtigten Aktien beträgt daher 2.972.233 Stückaktien (3.046.912 Aktien abzüglich 74.679 eigener Aktien). Auf Basis der bezugsberechtigten Aktien beträgt das Bezugsverhältnis 7:2. Auf Basis des gesamten Grundkapitals beträgt das Bezugsverhältnis rechnerisch 7:1,952797.
Jeder Aktionär ist somit berechtigt, über dieses mittelbare Bezugsrecht für sieben alte Aktien zwei neue Aktien - bezogen auf die bezugsberechtigten Aktien - zu beziehen. Die neuen Aktien werden von der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main (DZ BANK AG) mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären im Verhältnis von 7 zu 2 zum mittelbaren Bezug zu einem noch festzulegenden Bezugspreis in der Zeit vom 1. November 2005 bis zum 14. November 2005 bei der genannten Bank anzubieten. Der Bezugspreis wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Vorstand der DVB innerhalb einer Preisspanne von 115,00 EUR bis einschließlich 130,00 EUR festgelegt.
Das Bezugsrecht der Aktionäre wird für Spitzenbeträge in Höhe von 20.210,60 EUR ausgeschlossen. Damit wird die Abwicklung der Aktienausgabe erleichtert. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge dagegen erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung der Aktienausgabe. Die DZ BANK AG wird angewiesen, die auf den Spitzenbetrag entfallenden Aktien bestmöglich zu verwerten.
Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich Ende Oktober 2005 in das Handelsregister eingetragen. Die Zeichnung durch die DZ BANK AG ist unverbindlich, wenn dies nicht bis zum 14. November 2005 geschehen ist. Voraussichtlich ab Mitte November 2005 wird dann der Börsenhandel für die neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 14. Oktober 2005 zugestimmt.
Veröffentlichungsdatum:
14.10.2005
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14:23
Redakteur:
rpu