Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stärkt Verbraucherrechte und wird für mehr Transparenz bei Lebensversicherungen sorgen. Die cash.life AG begrüßt dieses Urteil. "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes sorgt für eine gerechtere Behandlung von Versicherten, die in den ersten Jahren nach Abschluss ihre Lebensversicherungen auflösen", sagte Dr. Stefan Kleine- Depenbrock, Vorstandsvorsitzender der cash.life AG. "Versicherer müssen künftig auch in den ersten Jahren nach Abschluss einen Mindestrückkaufswert auszahlen. Durch den Richterspruch können nun auch vermehrt "Frühstornierer" ihre Police bei uns anbieten, weil sie früher unsere Ankaufskriterien erfüllen. Das Potenzial des Zweitmarktes wird sich damit weiter vergrößern" Dieses schätzt cash.life heute schon auf 6 Mrd. EUR pro Jahr.
Bisher konnten Lebensversicherungen vor allem in einer späteren Phase an spezialisierte Unternehmen verkauft werden. Frühstorno konnte aufgrund der negativen bzw. niedrigen Rückkaufswerte in den ersten Jahren auf dem Zweitmarkt nicht verkauft werden. Die niedrigen Rückkaufswerte resultieren aus den Abzügen für Verwaltungs- und Provisionskosten und Stornogebühren, mit denen die Versicherer den Vertrag besonders in den Anfangsjahren belasten. Diese Vorgehensweise hat der BGH nun eingeschränkt.
Wie die Versicherungsgesellschaften die neuen Regelungen umsetzen bleibt abzuwarten. "Für unser Gesamtportfolio könnte dies bedeuten, dass der Wert der einzelnen Policen - der Rückkaufswert - steigen wird", so Kleine-Depenbrock mit Blick auf das Policenportfolio der cash.life AG. "Das BGH-Urteil ist ein weiterer Schritt zu mehr Verbraucherschutz in der Lebensversicherung."
Die cash.life AG kauft, verkauft und verwaltet Lebensversicherungen und hat den Zweitmarkt 1999 in Deutschland initiiert. Das Unternehmen verwaltet ein Gesamtpolicenportfolio mit einem Wert von circa einer Milliarde Euro.