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Gelsenwasser: Einigung mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - Rückstellung in einem das Ergebnis beeinflussenden Umfang wird aufgelöst
Im Jahre 1991 erwarb die GELSENWASSER AG einen Geschäftsanteil in Höhe von 25,5% an der Ostmecklenburgischen Gasversorgung Neubrandenburg GmbH von der damaligen Treuhandanstalt und 1996 einen weiteren Anteil von 24,5%. Eine abschließende Kaufpreisermittlung wurde dabei wegen schwieriger Bewertungsfragen verschoben. Für diese noch offenen Kaufpreisforderungen bildete die GELSENWASSER AG eine Rückstellung in Höhe des geforderten Kaufpreises.

Nunmehr einigte sich die GELSENWASSER AG mit der jetzt zuständigen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auf einen endgültigen Kaufpreis für die zwischenzeitlich weiterveräußerten Geschäftsanteile. Hinsichtlich der Einzelheiten vereinbarten die Vertragsparteien Vertraulichkeit. Aufgrund der Einigung mit der BvS wird bei der GELSENWASSER AG der nicht benötigte Teil der gebildeten Rückstellung in einem das Ergebnis beeinflussenden Umfang aufgelöst.


Veröffentlichungsdatum: 30.11.2005 - 19:21
Redakteur: rpu
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