T-Online: Vorstand wird AR sofortige Beschwerde im Freigabeverfahren vorschlagen
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Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag
Der Vorstand der T-Online hat den Beschluss des LG Darmstadt geprüft und entschieden, dem Aufsichtsrat die Einlegung einer sofortigen Beschwerde vorzuschlagen. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag.