Spütz: Amtsgericht gibt Antrag der Deutschen Balaton AG statt
-
Sonderprüfung für Vorgänge aus 2002 und 2003
Am 28. November 2005 wurde der Spütz AG durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin vom 22. November 2005 mitgeteilt, dass dem Antrag der gegenwärtigen Aktionärin Deutschen Balaton AG vom 2. Juli 2004 stattgegeben wurde und Herr Horst Beck, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater c/o Dr. Röwer und Partner KG, Berlin zum Sonderprüfer gemäß § 142 Absatz 2 AktG bestellt ist.
Es sollen Vorgänge im Zusammenhang mit Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen aus den Jahren 2002 und 2003 geprüft werden. Hierbei geht es im Einzelnen um die Veräußerung von eigenen Aktien, dem erneuten Erwerb von eigenen Aktien im Jahr 2002 und dem Rückkaufangebot der Spütz AG für eigene Aktien in den Monaten November und Dezember 2003.
Speziell soll die mögliche Pflichtverletzung des damaligen Vorstandes und Aufsichtsrates sowie mögliche rechtswidrige Einflussnahme durch eine Aktionärin untersucht werden.