T-Online: Freigabeantrag zurückgewiesen!
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Verschmelzung mit der Deutsche Telekom AG damit nicht möglich
Das Landgericht Darmstadt hat heute den Freigabeantrag nach § 16 Abs. 3 UmwG, mit dem die T-Online International AG den Vollzug der Verschmelzung mit der Deutsche Telekom AG schon vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Anfechtungsklagen erreichen wollte, zurückgewiesen. T-Online hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.