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Dörler (Moeller GmbH)
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Felten & Guilleaume: Anfechtungsklagen mit sofortiger Wirkung beendet
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Barabfindung wird erhöht / Squeeze-out ist durch
Die Felten & Guilleaume AG hat am 15. November 2005 einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern geschlossen, die Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Dezember 2004 erhoben haben, sämtliche von den Minderheitsaktionären gehaltene Aktien der Gesellschaft gegen eine Barabfindung in Höhe von 283,36 EUR je Stückaktie auf die Moeller Holding GmbH (vormals firmierend Laontae Beteiligungs GmbH) als Hauptaktionärin zu übertragen ("Squeeze-out-Beschluss").
Der Vergleich hat zur Folge, dass (i) die Barabfindung im Zusammenhang mit dem Squeeze-out-Beschluss auf insgesamt 337,77 EUR je Aktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhöht wird und (ii) das jeweils beim Oberlandesgericht Köln anhängige Anfechtungsverfahren (Az. 18 U 139/05) sowie das Freigabeverfahren gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG (Az. 18 W 57/05) mit sofortiger Wirkung beendet sind. Die Gesellschaft wird daher beim zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Köln eine unverzügliche Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses beantragen. Mit erfolgter Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses wird die Übertragung sämtlicher von den außenstehenden Aktionären der Felten & Guilleaume AG gehaltenen Aktien der Gesellschaft auf die Moeller Holding GmbH wirksam.
Weiterhin wurde im Rahmen des Vergleichs die Erledigung des in Folge des am 3. November 1999 zwischen der Felten & Guilleaume AG und der Rechtsvorgängerin der Moeller Holding GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beim Landgericht Köln anhängigen Spruchstellenverfahrens (Az. 82 O 80/03) erklärt.