Die Aktionäre der Advanced Medien AG haben auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 11. November 2005 zu sämtlichen Tagesordnungspunkten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt. Die Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten lagen zwischen 97,1 und 99,9%.
Hauptanlass für die außerordentliche Hauptversammlung war die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2, einer Barkapitalerhöhung um bis zu 7.000.000 Stück neuer Aktien, die der Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs der Inflight Productions Ltd. mit Sitz in London dienen soll. Die Paraphierung des Kaufvertrages wurde mit Adhoc-Meldung vom 28. September 2005 bekannt gegeben. Die Durchführung der beschlossenen Barkapitalerhöhung ist unter Führung der VEM Aktienbank AG mit Sitz in München kurzfristig vorgesehen.
Mit dem positiven Abstimmungsergebnis ist eine wichtige Voraussetzung für den Erwerb der Inflight Productions Ltd. geschaffen. Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Kaufvertrages ist nun für den 22. November 2005 vorgesehen. Der Kauf soll mit Ergebniswirkung rückwirkend zum 01. Juli 2005 erfolgen. Damit steht das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres der Inflight Productions Ltd. vollständig der Advanced Medien AG zu. Die Konsolidierung der Inflight Productions Ltd. in den Geschäftszahlen des Konzerns der Advanced Medien AG wird erst ab dem Eigentumsübergang nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erfolgen.
Durch den Zusammenschluss der bisherigen Wettbewerber Atlas Air Film + Media Service GmbH und der Inflight Productions Ltd. unter dem Dach der Advanced Medien AG wird die gemeinsame Marktposition innerhalb der Branchennische Inflight Entertainment (Bordunterhaltung in Flugzeugen) entscheidend gestärkt.
Außerdem wurden einige Tagesordnungspunkte, zu denen bereits in der ordentlichen Hauptversammlung am 29. April diesen Jahres Hauptversammlungsbeschlüsse ergangen sind, nochmals in die Tagesordnung aufgenommen. Grund hierfür sind zwei nach der ordentlichen Hauptversammlung erhobene Anfechtungsklagen. Alle eintragungsbedürftigen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung sind zwar im Handelsregister eingetragen worden. Um jedoch hier die Rechtssicherheit im Sinne der Gesellschaft zu erhöhen, hat die Verwaltung diese Tagesordnungspunkte nochmals zur Abstimmung vorgeschlagen.
Es handelt sich bei diesen Tagesordnungspunkten unter anderem um den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Advanced Medien AG und der Tochtergesellschaft Atlas Air Film + Media Service GmbH, um die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie um die Wahl des Abschlussprüfers für 2005.
Weitere Tagesordnungspunkte waren die Schaffung eines bedingten Kapitals, die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie Satzungsänderungen hinsichtlich des seit 1. November 2005 in Kraft getretenen Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechtes ("UMAG"). Auch hier stimmten die Aktionäre mit über 97% im Sinne der Verwaltung.
Der Vorstand berichtete des Weiteren noch ausführlich über die Beteiligung an der Telcast Media Group GmbH mit Sitz in München - nachfolgend kurz Telcast genannt - und den Stand der Verhandlungen mit den übrigen Gesellschaftern der Telcast. Bekanntlich hatte die Advanced Medien AG am 01. September 2005 eine Call-Option zur Aufstockung der Beteiligung und die übrigen Telcast-Gesellschafter am 21./22. September 2005 vorsorglich eine Put-Option ausgeübt, letztere sich aber zuvor der Vertragserfüllung aus der Call-Option verweigert. Der Vorstand erklärte, dass Anfang des nächsten Jahres die Verhandlungen über die mehrheitliche Übernahme fortgesetzt werden.
Ein Aktionär und ein Aktionärsvertreter, die beide Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. April 2005 erhoben haben, vertraten zusammen ca. 0,1% der anwesenden Stimmen und bestimmten durch ihre Wortbeiträge den Ablauf der bis in die Nacht andauernden Hauptversammlung. Abermals erklärten beide erneut auch bei dieser Hauptversammlung Widerspruch zu allen Tagesordnungspunkten. Sollten wiederum Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse dieser außerordentlichen Hauptversammlung erhoben werden, bietet das Aktiengesetz aber seit dem 01. November 2005 durch das so genannte Freigabeverfahren die Möglichkeit, Hauptversammlungsbeschlüsse bestandskräftig eintragen zu lassen.