Die TELES hat HEUTE die Bestätigung dafür erhalten, dass das Landgericht Mannheim ihrer Patentverletzungs-Klage gegen die Quintum Technologies Inc. stattgegeben und die Verletzung des europäischen TELES-VoIP-Patents EP 0 929 884 durch den Tenor-Switch der Quintum festgestellt hat. Sie hat damit in ihren einschlägigen VoIP-Patentverletzungs-Klagen das erste Urteil zu ihren Gunsten erwirken können.
Heute hat die TELES außerdem festgestellt, dass die AVM ihre VoIP-Box - sie wurde von der TELES aus gleichem Grunde angegriffen, hatte aber damals noch keine automatisierte "PSTN/ISDN-Fallback"-Funktionalität und wurde vom Landgericht Mannheim in ihrer damaligen Version als die TELES-Patente nicht verletzend erachtet - mittlerweile mit einer solchen automatisierten "ISDN-Fallback"-Funktionalität ausgestattet hat, offensichtlich der allgemeinen Markt-Entwicklung folgend. Die TELES beabsichtigt deshalb deren neue Version umgehend beim Landgericht Mannheim aus gleichem Grunde anzugreifen.
Die TELES ist von der Stabilität dieser Rechtsprechungs-Lage überzeugt und beabsichtigt deshalb, weitere Patentverletzungs-Klagen gegen VoIP-Produkte mit "PSTN/ISDN-Fallback"-Funktionalität einzureichen, sobald diese darin durch Tests der TELES nachgewiesen sind.