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Jenoptik: Frist zur Andienung von DEWB-Aktien endet - Bis Freitag haben sich ca. 2.750 Personen mit einem Abfindungsanspruch gemeldet
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hatte im Oktober 2005 einen rechtskräftigen Beschluss in dem seit mehr als zwölf Jahren andauernden DEWB-Spruchstellenverfahren gefällt. Die sich an die Bekanntmachung des Beschlusses im elektronischen Bundesanzeiger am 18. Oktober 2005 anschließende gesetzliche Zweimonatsfrist, in der Aktionäre der DEWB AG ihre Aktien fristwahrend der JENOPTIK AG andienen konnten, läuft heute ab. Bis zum Freitag vergangener Woche haben sich knapp 2.750 Personen mit der Behauptung bei der JENOPTIK AG gemeldet, einen Abfindungsanspruch für insgesamt ca. 5,9 Millionen Aktien der DEWB AG zu haben. Das Andienungsvolumen wird keine Auswirkungen auf das Konzern-Ergebnis 2005 haben.

Zum Zeitpunkt der Beendigung des Unternehmensvertrages zwischen der JENOPTIK AG und der DEWB AG wurden ca. 70.000 Aktien von außenstehenden Aktionären gehalten. Nach Auffassung von Jenoptik sind allein die Aktien außenstehender Aktionäre, von denen seither ca. 13.000 Aktien abgefunden wurden, abfindungsberechtigt.

Die Frage des Bestehens bzw. der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Abfindungsberechtigung eines Aktionärs, der seine Aktien vermutlich nach der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags erworben hat, ist in einem konkreten Fall (11.025 Aktien) Gegenstand eines beim Bundesgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens gegen ein Urteil des OLG Jena vom Dezember 2004.

Veröffentlichungsdatum: 19.12.2005 - 08:27
Redakteur: rpu
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