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Softmatic: Insolvenzgericht verkündet eingereichten Insolvenzplan - Gesellschaft kann ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen
Der Insolvenzverwalter der Softmatic AG in Insolvenz, Norderstedt, Hans-Jürgen Beil teilt mit, dass das Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - den für die Gesellschaft eingereichten Insolvenzplan mit Beschlussverkündung vom 9. Dezember 2005 bestätigt hat.

Damit ist der Weg frei für die Auszahlung der Insolvenzquote an die Gläubiger und die nachfolgende Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Die Gesellschaft ist danach von Verbindlichkeiten aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Höhe von rd. 9 Mio. EUR befreit und kann entsprechend dem von der Hauptversammlung am 14. Januar 2004 gefassten Fortführungsbeschluss ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen.


Veröffentlichungsdatum: 15.12.2005 - 16:28
Redakteur: rpu
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