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Kühnle, Kopp & Kausch: Vergleich zur Erhöhung der Squeeze-out Abfindung - Einheitlich 30,50 EUR pro Aktie werden nun geboten
Im Wege des Vergleichs mit 23 von 24 Klägern, die Anfechtungsklagen gegen die Wirksamkeit des Squeeze-out Beschlusses der Außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. September 2005 beim Landgericht Frankenthal erhoben haben, hat die Hauptaktionärin der AG Kühnle, Kopp & Kausch, die TurboGroup GmbH, für alle durch den Squeeze-out Beschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Aktionäre die Abfindung in Höhe von 24,66 EUR pro Stammaktie und in Höhe von 24,87 EUR pro Vorzugsaktie auf einheitlich 30,50 EUR pro Aktie erhöht. Für diejenigen Aktionäre, die auf die Einleitung eines Spruchverfahrens zur Überprüfung der dem Squeeze-out Beschluss zugrunde liegenden Bewertung der Aktien der AG Kühnle, Kopp & Kausch und auf alle ihnen möglicherweise aus einem solchen Spruchverfahren gegen die TurboGroup GmbH zustehenden Ansprüche verzichten, wurde die Abfindung auf einheitlich 34,00 EUR pro Aktie erhöht.

Die Auszahlung der Abfindung setzt die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses in das Handelsregister voraus. Um die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses trotz der einen weiterhin anhängigen Anfechtungsklage zu beschleunigen, hat die AG Kühnle, Kopp & Kausch am 12. Dezember 2005 einen Freigabeantrag gemäß §§ 327e Absatz 2, 319 Absatz 6 AktG an das Landgericht Frankenthal gestellt.


Veröffentlichungsdatum: 13.12.2005 - 10:19
Redakteur: rpu
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