Das Oberlandesgericht Schleswig hat heute über Anfechtungsklagen von Aktionären gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der mobilcom AG vom 27. Januar 2003 entschieden. Die Wahl von Dr. Dietz zum Aufsichtsrat ist nach Ansicht des Gerichts wirksam. Für unwirksam hält das Gericht den Zustimmungsbeschluss zum mc SA mit France Telecom. Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG Schleswig war hingegen nicht die Wirksamkeit des mc SA. Diese ist nicht in Frage gestellt. Ungeachtet dessen hält das Unternehmen die Auffassung des Gerichts für verfehlt und wird die Entscheidungsgründe - sobald sie schriftlich vorliegen - prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen.
Hintergrund: Einige Aktionäre hatten nach der außerordentlichen Hauptversammlung der mobilcom AG vom 27.01.2003 die Zustimmung zum mc SA und zur Wahl des in der Zwischenzeit aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Dr. Dietz zum Aufsichtsrat im Klagewege angefochten. Das Landgericht Flensburg hatte in der ersten Instanz die Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss zum mobilcom Settlement Agreement abgewiesen und den Klagen zur Wahl von Dr. Dietz in den Aufsichtsrat stattgegeben. Gegen diese Entscheidung hatten sowohl Anfechtungskläger als auch mobilcom Berufung eingelegt. Hinsichtlich dieser Berufungen erging heute die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts in Schleswig.