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LANXESS: 4. Quartal 2005 durch außerordentliche Rückstellung belastet - Höhe der Rückstellung: 61 Mio. EUR
LANXESS bildet im vierten Quartal 2005 im Zusammenhang mit Vergleichen, die Bayer mit diversen Klägergruppen in den USA in kartellrechtlichen Schadenersatzklagen abschließt, eine außerordentliche Rückstellung in Höhe von ca. 61 Mio. EUR.

Grundlage hierfür ist die zwischen Bayer und LANXESS im Rahmen der LANXESS-Abspaltung getroffene und wiederholt publizierte Regelung, nach der LANXESS Bayer 30 Prozent der Verbindlichkeiten aus bestimmten Kartellverfahren - den ehemaligen Bayer-Geschäftsbereich Kautschuk betreffend - bis zu einer Obergrenze von insgesamt 100 Mio. EUR zuzüglich Verfahrenskosten und Steuereffekten erstattet; hierzu zählen die Verbindlichkeiten aus den oben angeführten Vergleichen. Zusammen mit schon bisher gebildeten Rückstellungen ist die Obergrenze der von LANXESS zu tragenden Summe damit erreicht. Überdies wurde vereinbart, dass LANXESS nicht mehr als 50 Mio. EUR pro Jahr an Bayer zahlt. Der Zeitpunkt der zu leistenden Zahlungen steht noch nicht fest.

Veröffentlichungsdatum: 06.12.2005 - 08:15
Redakteur: rpu
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