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Synaxon: Alle 19 Partner-Kündigungen bei PC-SPEZIALISTsind unwirksam - Landgericht Bielefeld erklärt 12 weitere Vertragskündigungen von Franchisenehmern für unwirksam
Das Landgericht Bielefeld hat am Freitag die letzten zwölf von insgesamt 19 Kündigungen von PC-SPEZIALIST Franchisenehmern für ungültig erklärt. Der Richter folgte den Entscheidungen vom August und November dieses Jahres, in denen bereits sieben Kündigungen für unwirksam erklärt worden sind. Damit sind nun alle 19 außerordentlichen Vertragskündigungen von PC-SPEZIALIST Franchisenehmern durch die Richter verschiedener Kammern des Landgerichts Bielefeld für unwirksam erklärt worden.

"Wir sind natürlich sehr zufrieden, dass die Richter unserer Ansicht gefolgt sind, dass gültige Verträge nicht einfach fristlos gekündigt werden können", betont Frank Roebers, Vorstandssprecher der SYNAXON AG, zu der PC-SPEZIALIST als Geschäftseinheit gehört. "Wir haben die Kündigungen nie für rechtmäßig gehalten oder anerkannt und auch die betroffenen 19 PC-SPEZIALIST Partner zum Beispiel auf unserer Homepage aufgeführt.", so Frank Roebers. Gerade in der Franchisebranche werden Verträge mit langer Laufzeit geschlossen, eine Planungssicherheit für Franchisenehmer und Franchisegeber ist daher gleichermaßen bedeutend für den wirtschaftlichen Erfolg.

Die Franchisenehmer der 19 Standorte müssen jetzt ihren laufenden Franchisevertrag erfüllen. Dazu gehört neben der Zahlung von außenstehenden und laufenden Gebühren auch das Anbringen der Außenwerbung im PC-SPEZIALIST Design. "Jetzt können wir endlich wieder einen Schritt nach vorne machen und gemeinsam dafür arbeiten, PC-SPEZIALIST als größten deutschen Franchisegeber für den Handel mit Produkten der IT und des digitalen Home-Entertainments weiterzuentwickeln", so Frank Roebers.

Zum Hintergrund: Im April haben Franchisenehmer von 19 PC-SPEZIALIST Stores die außerordentliche Kündigung ihres Vertrages gegenüber der SYNAXON AG (ehemals PC-SPEZIALIST Franchise AG) erklärt. Diese Kündigung erfolgte zunächst ohne Angabe von Gründen. Die SYNAXON AG hat aus diesem Grund Klage gegen alle Standorte erhoben, mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen (Erfüllung des Vertrages, Zahlung ausstehender Franchisegebühren).

Veröffentlichungsdatum: 05.12.2005 - 16:39
Redakteur: rpu
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