Rathgeber: Münchener Stadtrat beschließt Bebauungsplan für Grundstücke der Gesellschaft
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Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag
1. Wie heute bekannt wurde, hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München in seiner gestrigen Sitzung am 30.11.2005 beschlossen, für das gesamte Planungsgebiet, in dem das Immobilienvermögen der Gesellschaft liegt, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan - Nr. 1903, "Memminger Platz (Meiller)" - aufzustellen.
2. Der Bebauungsplan gilt als Satzung beschlossen, sollten nicht in einer nachfolgenden Auslegungsphase - voraussichtlich endend am 31.01.2006 - Einwände von Bürgern erhoben werden, die eine Einarbeitung der Einwände und ggf. eine erneute Beschlussfassung durch den Stadtrat erfordern.
3. Erlangt der Bebauungsplan Bestandskraft, so ist eine teilweise Umgestaltung der Immobilienfläcbe zu Grünflächen, einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten (Schallschutz, Erschließung) und eine teilweise fortbestehende industrielle Nutzung möglich. Darüber hinaus entsteht durch die planungsrechtlichen Festsetzungen als allgemeines Wohngebiet und Gewerbegebiet eine höherwertige Nutzungsmöglichkeit.
4. Im Rahmen eines parallel durchzuführenden Umlegungsverfahrens (Nr. 76) zur Bereinigung und vollständigen Neugestaltung der bisherigen Flurgrenzen überträgt die Gesellschaft ohne Gegenleistung aus ihrem Immobilenbestand von bisher 163.633 m2 eine Fläche von ca. 20.000 m2 auf die Landeshauptstadt München.
5. Die Gesellschaft unterzeichnet im Rahmen des Umlegungsverfahrens eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Landeshauptstadt München in dem sich die Gesellschaft zu teilweise grundbuchrechtlich per Sicherungsleistungen und per beschränkten Dienstbarkeiten abgesicherten Handlungen verpflichtet. Dies sind u.a.: Räumung und Erschließung, sozialgerechte Bodennutzung durch anteilige Bereitstellung von Flächen und Aufstellung und Unterhaltung von Lärmschutzwänden.
6. Die Verpachtung der Grundstücksflächen an die Franz Xaver Meiller Fahrzeug- und Maschinenfabrik GmbH & Co. KG besteht fort.