MWB Wertpapierhandelshaus: Erlaubnis zum Betreiben des Emissionsgeschäftes erhalten
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Vielzahl von Bankdienstleistungen rund um den Bereich Kapitalmarkt dürfen nun erbracht werden
Das Münchner Wertpapierhandelshaus MWB hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zum Betreiben des Emissionsgeschäftes gemäß § 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 10 Kreditwesengesetz(KWG) erhalten. Damit besitzt die Gesellschaft das Recht, eine Vielzahl von Bankdienstleistungen rund um den Bereich Kapitalmarkt zu erbringen.
Die MWB hat sich mit Beginn des neuen Jahres auch personell im Bereich Kapitalmarktgeschäft verstärkt. Der Vorstand sieht in diesem Geschäftsfeld, das von dem wieder erstarkten IPO-Markt in Deutschland profitiert, gute Chancen das Unternehmen weiterzuentwickeln und unabhängiger vom Kerngeschäft Skontroführung zu machen.