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ATOSS Software: Verwaltung schlägt Sonderausschüttung von 5,50 EUR vor - Nach Ausschüttung beträgt die Eigenkapitalquote rund 60%
Die ATOSS Software AG gab heute bekannt, dass die Verwaltungsorgane der Gesellschaft der Hauptversammlung am 2. Mai 2006 eine Sonderausschüttung unter Verwendung der hierzu in den Bilanzgewinn eingestellten freien Kapitalrücklage in Höhe von 19,8 Mio. EUR vorschlagen werden. Die Höhe des insgesamt zur Gewinnverwendung ausgewiesenen Bilanzgewinns für das Jahr 2005 wird nach ersten vorläufigen Berechnungen nach Berücksichtigung von Gewinnvortrag, Gewinnrücklage und Jahresüberschuss rund 22 Mio. EUR betragen und damit eine Dividende je dividendenberechtigtere Stückaktie von 5,50 EUR ermöglichen. Der weitaus überwiegende Teil dieser Dividende wird aus dem steuerfreien Einlagenkonto gespeist und ist daher nach aktueller Kenntnis der Verwaltung für Aktionäre, die mit weniger als 1% am Grundkapitals beteiligt sind, steuerfrei. Die vollständigen Hinweise zur steuerlichen Behandlung werden spätestens im Rahmen der Bilanzpressekonferenz am 17.03.2006 bekannt gegeben.

Nach Ausschüttung wird die Eigenkapitalstruktur der ATOSS Software AG eine weiterhin komfortable Eigenkapitalquote von rund 60% und Finanzmittelfonds von über 6 Mio. EUR zum Jahresende ausweisen. Die Gesellschaft verfügt durch ihr Geschäftsmodell über regelmäßig signifikante positive operative Cash Flows. Auch im abgelaufenen Jahr 2005 belief sich der operative Cash Flow der Gesellschaft trotz erheblicher Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die nach der Rechnungslegungspraxis der Gesellschaft unmittelbar aufwandswirksam realisiert werden, nach vorläufigen Ermittlungen auf dem Niveau des Vorjahres (Vj. 1,6 Mio. EUR).

Damit können die laufenden Investitionen in Forschung, Entwicklung und Marktzugang, die seit jeher aus dem laufenden Cash Flow finanziert werden, ohne Einschränkungen fortgeführt oder auch intensiviert werden und die Gesellschaft bietet insbesondere ihren Kunden einen unverändert herausragenden Investitionsschutz. Die Wachstumsperspektiven der Gesellschaft werden durch die Ausschüttung nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht wesentlich verändert. So verfügt die Gesellschaft unverändert über eine hohe Eigenkapitalquote, einen direkten Zugang zum Kapitalmarkt und über die Möglichkeit unter Verwendung des genehmigten Kapitals Wachstumsperspektiven zu erschließen.

Veröffentlichungsdatum: 24.01.2006 - 13:13
Redakteur: rpu
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