Lindner Holding: Landgericht Landshut gibt Anfechtungsklagen statt
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Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig
Gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25. Februar 2005 zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf den Hauptaktionär, die Lindner Beteiligungs GmbH, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 28,52 EUR je Stückaktie gemäß §§ 327a ff. AktG sowie gegen den zu Punkt 2 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Lindner Holding KGaA zum 31. Dezember 2004 waren mehrere Anfechtungsklagen erhoben worden. Das Landgericht Landshut hat diesen Klagen in seinem heute verkündeten erstinstanzlichen Urteil stattgegeben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Gesellschaft wird über die Einlegung eines Rechtsmittels nach Erhalt der Urteilsbegründung beschließen.