Armstrong DLW: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
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Widerruf der Börsenzulassungen der Aktien wird beantragt
Die Armstrong DLW AG teilte heute mit, dass am 23.01.2006 die bei dem Landgericht Heilbronn rechtshängigen Klagen gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Armstrong DLW AG vom 02. Dezember 2005 zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Armstrong DLW AG durch Prozessvergleich beendet wurden.
Unmittelbar nach dem Prozessvergleich und noch am 23.01.2006 wurde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Die Armstrong DLW AG wird deshalb unverzüglich den Widerruf der Börsenzulassungen der Aktien beantragen.
Gemäß Prozessvergleich wird die von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung für die Minderheitsaktionäre von 2,11 EUR um 0,44 EUR auf 2,55 EUR je Aktie erhöht.