Pandatel: Befreiung von der Abgabe eines Pflichtangebots durch Dowslake Venture
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Befreiung erfolgt unter mehreren Auflagen
Hier die Pressemeldung im Original:
"Mit Datum vom 17. Januar 2006 hat die BaFin die neue Gesellschafterin der PANDATEL AG die Dowslake Venture Ltd. (49,98 %) und deren Eigentümer Dr. Dan Yang und Herrn Zibin Lu gemäß § 37 WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung entsprechend dem Antrag vom 30. November 2005 von den Pflichten, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung über die PANDATEL AG zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.
Die Befreiung erfolgt unter folgenden Auflagen:
a) Der BaFin ist unverzüglich die Einladung zur Hauptversammlung der PANDATEL AG, welche im Rahmen des beschlossenen Restrukturierungsprogramms stattfindet, zu übersenden, welche über eine Sachkapitalerhöhung zur Einbringung von mindestens 95 % der Anteile an der Dowslake Microsystems Corp. beschließen soll.
b) Der BaFin ist die Beschlussfassung der Hauptversammlung der PANDATEL AG, wie unter a) beschrieben, unverzüglich anzuzeigen.
c) Der BaFin ist die Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister, wie unter a) beschrieben, unverzüglich nachzuweisen.
Darüber hinaus steht die Befreiung unter folgenden Widerrufsvorbehalten:
1) Nichterfüllung der unter a) bis c) genannten Auflagen.
2) Fehlende Beschlussfassung der Hauptversammlung nach oben a) bis zum 30. Juni 2006.
3) Fehlende Eintragung der Sachkapitalerhöhung nach oben a) ins Handelsregister bis zum 31. Dezember 2006, sofern nicht der Eigentumserwerb an den Anteilen der Dowslake Microsystems Corp. in anderer Weise bewirkt wird.
4) Falls vor Wegfall der genannten Widerrufsvorbehalte im Falle drohender Illiquidität der PANDATEL AG bis zum 31.12.2006 nicht gegenüber der BaFin nachgewiesen wird, dass die Antragsteller an die PANDATEL AG die erforderlichen Barmittel zur Vermeidung der Illiquidität zur Verfügung gestellt haben, mindestens jedoch EUR 4.6 Mio.
Für die Erteilung der Befreiung führt die BaFin unter anderem zwei wesentliche Gründe an:
1) Bei der PANDATEL AG liegen bestandsgefährdende Risiken vor. Mangels ausreichender liquider Mittel für eine Restrukturierung ist die einzige Alternative zu einer Liquidation der PANDATEL AG der Einstieg eines strategischen Investors, um die Gesellschaft zu sanieren.
2) Das vorgelegte Sanierungskonzept unter Einbringung der Dowslake Microsystems Corp. als Sacheinlage in die PANDATEL AG schafft die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung der Gesellschaft."