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Herr John Liu
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News von Pandatel - Befreiung von der Abgabe eines Pflichtangebots durch die Dowslake Venture Ltd.
Mit Datum vom 17. Januar 2006 hat die BaFin die neue Gesellschafterin der PANDATEL AG die Dowslake Venture Ltd. (49,98%) und deren Eigentümer Dr. Dan Yang und Herrn Zibin Lu gemäß § 37 WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung entsprechend dem Antrag vom 30. November 2005 von den Pflichten, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung über die PANDATEL AG zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.

Die Befreiung erfolgt unter folgenden Auflagen:

a) Der BaFin ist unverzüglich die Einladung zur Hauptversammlung der PANDATEL AG, welche im Rahmen des beschlossenen Restrukturierungsprogramms stattfindet, zu übersenden, welche über eine Sachkapitalerhöhung zur Einbringung von mindestens 95 % der Anteile an der Dowslake Microsystems Corp. beschließen soll.

b) Der BaFin ist die Beschlussfassung der Hauptversammlung der PANDATEL AG, wie unter a) beschrieben, unverzüglich anzuzeigen.

c) Der BaFin ist die Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister, wie unter a) beschrieben, unverzüglich nachzuweisen.

Für die Erteilung der Befreiung führt die BaFin unter anderem zwei wesentliche Gründe an:

1) Bei der PANDATEL AG liegen bestandsgefährdende Risiken vor. Mangels ausreichender liquider Mittel für eine Restrukturierung ist die einzige Alternative zu einer Liquidation der PANDATEL AG der Einstieg eines strategischen Investors, um die Gesellschaft zu sanieren.

2) Das vorgelegte Sanierungskonzept unter Einbringung der Dowslake Microsystems Corp. als Sacheinlage in die PANDATEL AG schafft die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung der Gesellschaft.

Veröffentlichungsdatum: 18.01.2006 - 17:47
Redakteur: rpu
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