Ermittlungsverfahren gegen Vorstand der FLUXX AG eingestellt
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Ermittelnden Behörden konnten keine Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht feststellen
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat das im Juni 2005 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand der FLUXX AG mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt. Ermittelt wurde ursprünglich wegen des Verdachts auf unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels. Die ermittelnden Behörden haben keine Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht feststellen können.